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   BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79   

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BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79 (https://dejure.org/1981,21100)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1981 - 7 AZR 70/79 (https://dejure.org/1981,21100)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1981 - 7 AZR 70/79 (https://dejure.org/1981,21100)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
    Es ist davon ausgegangen, daß die soziale Auswahl zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern danach zu erfolgen habe, welcher von ihnen auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes am wenigsten angewiesen sei (BAG 10, 323 [327] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]; BAG 16, 134 [140] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu V der Gründe] und BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu.§ 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Revision verkennt, daß die längere Betriebsdauer und das höhere Lebensalter zu Gunsten der Klägerin beachtlich sind (vgl. BAG 10, 323 [327] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe] und BAG 16, 149 [153] = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 b der Gründe]).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen der sozialen Auswahl betriebliche Belange, die durch Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers berührt werden, überhaupt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu berücksichtigen sind (so h.M. BAG AP Nr. 5 >zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe]; BAG 6, 1 [6 f.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu III 3 der Gründe]; vgl. ferner Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 117 a sowie die Anmerkung von A. Hueck zu BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [unter 3]; Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 237; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdnr. 317, S. 133; a.A. LAG Hamm, DB 1976,-1822; KR-Becker, § 1 KSchG Rz. 363).

  • BAG, 26.06.1964 - 2 AZR 373/63

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Sachfremde

    Auszug aus BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
    Es ist davon ausgegangen, daß die soziale Auswahl zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern danach zu erfolgen habe, welcher von ihnen auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes am wenigsten angewiesen sei (BAG 10, 323 [327] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]; BAG 16, 134 [140] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu V der Gründe] und BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu.§ 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Revision verkennt, daß die längere Betriebsdauer und das höhere Lebensalter zu Gunsten der Klägerin beachtlich sind (vgl. BAG 10, 323 [327] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe] und BAG 16, 149 [153] = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 b der Gründe]).

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
    Diese Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob der Rechtsbegriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte selbst verkannt ist, ob bei Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles berücksichtigt worden sind.Es liegt grundsätzlich im Beurteilungsspielraum des Landesarbeitsgerichts, welcher Stellenwert den in Betracht zu ziehenden Auswahlkriterien im Einzelfall zukommt (vgl. BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - = [demnächst] AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
    Diese Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachprüfbar, ob der Rechtsbegriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte selbst verkannt ist, ob bei Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles berücksichtigt worden sind.Es liegt grundsätzlich im Beurteilungsspielraum des Landesarbeitsgerichts, welcher Stellenwert den in Betracht zu ziehenden Auswahlkriterien im Einzelfall zukommt (vgl. BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - = [demnächst] AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
    Es kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen der sozialen Auswahl betriebliche Belange, die durch Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers berührt werden, überhaupt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu berücksichtigen sind (so h.M. BAG AP Nr. 5 >zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe]; BAG 6, 1 [6 f.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu III 3 der Gründe]; vgl. ferner Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 117 a sowie die Anmerkung von A. Hueck zu BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [unter 3]; Auffarth-Müller, KSchG, § 1 Anm. 237; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdnr. 317, S. 133; a.A. LAG Hamm, DB 1976,-1822; KR-Becker, § 1 KSchG Rz. 363).
  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
    Es ist davon ausgegangen, daß die soziale Auswahl zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern danach zu erfolgen habe, welcher von ihnen auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes am wenigsten angewiesen sei (BAG 10, 323 [327] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe]; BAG 16, 134 [140] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu V der Gründe] und BAG 16, 149 = AP Nr. 15 zu.§ 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung -

    Auszug aus BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
    Die Revision verkennt, daß die längere Betriebsdauer und das höhere Lebensalter zu Gunsten der Klägerin beachtlich sind (vgl. BAG 10, 323 [327] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 2 der Gründe] und BAG 16, 149 [153] = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu 1 b der Gründe]).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Nachdem bereits der Siebte Senat im Urteil vom 25. Februar 1981 (- 7 AZR 70/79 - nicht veröffentlicht) die bisherige Rechtsprechung infrage gestellt hat, hält der erkennende Senat es nunmehr aus Gründen der Rechtsklarheit für geboten, zu einer Auslegung der § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG zurückzukehren, die der Systematik des Gesetzes entspricht.
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